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Manuela Rottmann
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Frage von Oliver T. •

Preisdeckel Strom Gerechtigkeit beim Verbrauch: Wie wird Gerechtigkeit zwischen zuvor sparsamen und nicht sparsamen Haushalten hergestellt?

Sehr geehrte Frau Rottmann, es wurde ein Preisdeckel von 80% beschlossen.
Wie wird aber Gerechtigkeit zwischen zuvor sparsamen und nicht sparsamen Haushalten hergestellt?
So gibt es Haushalte welche mit 4 Personen nur noch 2300 KWh verbrauchen dürfen, weil sie vorher bereits sparten, während der nicht sparsame Haushalt 4000 KWh bei gleicher Personenzahl verbrauchen darf.

Warum wurde nicht ein Personen Kontingent eingeführt, damit jeder eine gleiche Menge Strom verbrauchen darf?
Wo erwarten die Grünen, weitere Stromeinsparungen von 20%, bei Haushalten welche bereits sparsam waren?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr T.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wie Sie ansprechen, haben wir uns in der Koalition darauf verständigt, für einen Basisbedarf von 80 % des prognostizierten Verbrauchs eine Strompreisbremse für private Verbraucherinnen und Verbraucher zu garantieren.

Tatsächlich ist dieses Instrument - so wie Sie richtig sagen - leider mit einer gewissen Unschärfe verbunden, da das Basiskontingent für unterschiedlich sparsame Haushalte relativ betrachtet in gleicher Weise ermittelt wird.

Vergessen werden sollte allerdings nicht, dass sich aus der absoluten Höhe des Stromverbrauchs nicht unmittelbar die "Sparsamkeit" eines Haushalts ermitteln lässt. Gerade Menschen mit geringeren Einkommen nutzen häufig ältere Geräte, die mehr Strom verbrauchen. Dabei sind es diese Menschen, die die Entlastung am dringendsten benötigen. Deshalb haben wir davon Abstand genommen, einen absoluten Wert für die Ermittlung des Basiskontingents heranzuziehen.

Beachtet werden sollte außerdem, dass es sich bei den Maßnahmen des Abwehrschirms (wie unter anderem der Strompreisbremse) um Notfallinstrumente handelt. Diese sollen schnell und unbürokratisch greifen - eine genauere Ausdifferenzierung, etwa nach Haushaltseinkommen, würde dem im Wege stehen. Für eine sozial-gerechte Ausgestaltung der Maßnahmen ist vorgesehen, dass die Entlastungen ab einer bestimmten Einkommensgrenze versteuert werden müssen. Alle Bürgerinnen und Bürger, die auf ihr Einkommen den Solidaritätszuschlag zahlen, müssen die Entlastungen der Preisbremsen versteuern.

Zuletzt sollten wir in der Debatte rund um Strom- und Energiepreise nicht vergessen, dass die aktuelle Inflation fossil getrieben ist. Neben den akuten Entlastungsmaßnahmen müssen wir also weiterhin daran arbeiten, die Energiewende so schnell wie möglich voranzutreiben.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Ausführungen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Manuela Rottmann

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