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Frage von Erhard J. •

Der § 146 GVG besagt, dass der Justizminister den Staatsanwalt anweisen kann, Ermittlungsverfahren, welche gegen ihn selbst gerichtet sind, einzustellen zu lassen. Was sagen Sie zu diesem Paragraphen?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr J.

§146 GVG besagt folgendes: "Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen.“ 

Der von Ihnen beschriebene Sachverhalt lässt sich daraus nicht ableiten und kann somit auch nicht beantwortet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Manuela Ripa

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