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Manuel Hagel
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Frage von Felix S. •

Wie kommen Sie zu der Aussage, es hätte über Stuttgart 21 einen Volksentscheid gegeben? Wann wurde je da Volk in einer verständlichen Frage dazu aufgerufen über Stuttgart 21 zu entscheiden?

Ich habe gerade auf Phoenix die Wahlarena gesehen. Beim Thema Stuttgart 21 haben alle am Thema vorbei geredet und auch diesen angeblichen Volksentscheid über Stuttgart 21 in ihre Aussagen eingebracht.

Beim Volksentscheid ging es nur darum, ob das Projekt mit oder ohne Gelder des Landes Baden Württemberg gebaut wird: https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.volksabstimmung-parkschuetzer-weiter-widerstand-gegen-stuttgart-21.81f52a54-3cb9-4bfa-ac16-966d5cb5325a.html

Die Fragestellung war kompliziert:

https://www.kas.de/de/einzeltitel/-/content/wer-mit-nein-stimmt-sagt-ja-zu-stuttgart-211 Da dürfte sich mancher verwählt haben.

Daten über höhere Kosten wurden bis kurz nach der Abstimmung zurückgehalten.

https://infooffensive.de/wp-content/uploads/SE-Langfassung_A4_Web.pdf

Glauben Sie wirklich dass 8 statt 16 Gleise und 4 statt 9 Bahnsteige eine Verkehrswende bewältigen können?

Was passiert wenn nur eine Weiche im Tunnel defekt ist? Laut Grok kann das massiv stören, K 21 ist sicherer

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Gegenstand der Volksabstimmung am 27. November 2011 war formal das sogenannte Kündigungsgesetz, also die Frage, ob sich das Land Baden-Württemberg aus der Finanzierung des Projekts zurückziehen soll. Diese Frage resultierte aus der Tatsache, dass Stuttgart 21 ein Projekt der Deutschen Bahn AG war und ist.

Zur Disposition des Landes stand damit lediglich der eigene Finanzierungsanteil an dem Projekt, der in einer Finanzierungsvereinbarung der Projektpartner geregelt ist. Entsprechend war auch das sogenannte Kündigungsgesetz formuliert, das der Landtag abgelehnt hatte. Die Ablehnung des Gesetzentwurfs ebnete den Weg für die Volksabstimmung nach Artikel 60 der Landesverfassung.

Gleichzeitig lässt sich jedoch festhalten, dass die Abstimmung politisch und gesellschaftlich eindeutig als Entscheidung über die Fortführung oder den Ausstieg aus Stuttgart 21 verstanden wurde. Ein mehrheitliches „Nein“ zum Kündigungsgesetz bedeutete faktisch, dass das Land weiter zu seiner Finanzierungszusage steht und das Projekt umgesetzt wird. Genau diese Entscheidung hat die Mehrheit der abstimmenden Bürgerinnen und Bürger getroffen.

Freundliche Grüße
Manuel Hagel MdL
 

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