Warum haben Sie für den Einsatz von Palantir Gotham in Baden-Württemberg gestimmt?
Sehr geehrter Herr Hagel,
Sie haben in der namentlichen Abstimmung über das Gesetz zur Einführung einer automatisierten Datenanalyse und zur Änderung weiterer polizeirechtlicher Vorschriften in der 134. Plenarsitzung des Landtags von Baden-Württemberg am Mittwoch, 12. November 2025, Drucksachennummer: 17/9478 für den Einsatz von Palantir Gotham gestimmt. Wie vereinen Sie das mit den Prinzipien Ihrer Partei und wie ordnen Sie es ein, dass auch die AfD ebenfalls mehrheitlich in diese Sache mit der CDU einer Meinung ist und gemeinsam mit FDP und den Grünen den Einsatz dieser Software ermöglicht hat?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de zur namentlichen Abstimmung über das Gesetz zur Einführung einer automatisierten Datenanalyse und zur Änderung weiterer polizeirechtlicher Vorschriften (Drucksache 17/9478).
Ich habe dieser gesetzlichen Grundlage zugestimmt, weil es für unsere Polizei immer schwieriger bis unmöglich wird, in den eigenen Datenbanken ohne eine verfahrensübergreifende Recherche- und Analyseplattform die riesigen Datenmengen abzufragen und zusammenzuführen – insbesondere, wenn dies bei Gefahrensituationen in kurzer Zeit geschehen muss.
Es war uns wichtig, im baden-württembergischen Polizeigesetz eine Rechtsgrundlage entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für den Einsatz einer solchen Software zu schaffen. Terrorismus, organisierte Kriminalität und komplexe extremistische Netzwerke agieren zunehmend digital und arbeitsteilig. Der Staat hat die Verantwortung, seine Bürgerinnen und Bürger wirksam zu schützen – selbstverständlich auf der Grundlage klarer rechtsstaatlicher Leitplanken.
Für uns als CDU ist dabei entscheidend: Sicherheit und Freiheit sind keine Gegensätze. Sie bedingen einander. Christdemokratische Politik steht für einen handlungsfähigen Rechtsstaat, der Gefahren effektiv abwehrt und zugleich die Grundrechte wahrt. Das verabschiedete Gesetz schafft hierfür eine gesetzliche Grundlage. Es handelt sich nicht um anlasslose Massenüberwachung, sondern um ein Instrument zur strukturierten Analyse im Rahmen konkreter Gefahrenlagen.
Zu Ihrer Frage hinsichtlich des Abstimmungsverhaltens anderer Fraktionen: Im parlamentarischen Verfahren entscheidet jede Fraktion eigenständig nach ihrer Überzeugung. Dass einzelne Fraktionen in einer Sachfrage zu ähnlichen Bewertungen kommen, begründet weder eine politische Nähe noch eine inhaltliche Übereinstimmung über das konkrete Thema hinaus. Maßgeblich für meine Entscheidung war allein die sachliche Bewertung des Gesetzentwurfs und die Frage, ob er dem Schutz der Bevölkerung dient und zugleich rechtsstaatlichen Anforderungen genügt.
Freundliche Grüße
Manuel Hagel MdL

