(...) Mit seinem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht deutlich entschieden, dass die unter der aktuellen schwarz-gelben Regierung verabschiedeten Änderungen des Bundeswahlgesetzes (BWG) mit dem neu gestalteten Verfahren zur Zuteilung von Abgeordnetensitzen im Deutschen Bundestag gegen die Grundsätze der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl sowie der Chancengleichheit der Parteien verstößt. Das Wahlrecht ist – wie Sie auch schreiben – verfassungswidrig. (...)
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