(...) Die vom Europäischen Parlament am 16. April 2014 verabschiedete ISDS-Verordnung beinhaltet, wie der Titel schon richtig sagt, "Rahmenbedingungen für die Regelung der finanziellen Zuständigkeit bei Investor-Staat-Streitigkeiten vor Schiedsgerichten". Das bedeutet genauer die Festlegung der Lastenverteilung auf die einzelnen Mitgliedstaaten der EU im Streitfall und die Verhandlung der Streitfälle vor speziell dafür eingerichteten Schiedsgerichten. (...)
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