
(...) Die vom Europäischen Parlament am 16. April 2014 verabschiedete ISDS-Verordnung beinhaltet, wie der Titel schon richtig sagt, "Rahmenbedingungen für die Regelung der finanziellen Zuständigkeit bei Investor-Staat-Streitigkeiten vor Schiedsgerichten". Das bedeutet genauer die Festlegung der Lastenverteilung auf die einzelnen Mitgliedstaaten der EU im Streitfall und die Verhandlung der Streitfälle vor speziell dafür eingerichteten Schiedsgerichten. (...)