Grundsätzlich werden Rückübernahmeabkommen naturgemäß nur mit Staaten und nicht mit internationalen Organisationen geschlossen. Daher ist es schlichtweg nicht möglich, dass eine Person an die AU oder Arabische Liga zurückgeführt wird.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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