
Grundsätzlich werden Rückübernahmeabkommen naturgemäß nur mit Staaten und nicht mit internationalen Organisationen geschlossen. Daher ist es schlichtweg nicht möglich, dass eine Person an die AU oder Arabische Liga zurückgeführt wird.
(c) Nikky Meier
Grundsätzlich werden Rückübernahmeabkommen naturgemäß nur mit Staaten und nicht mit internationalen Organisationen geschlossen. Daher ist es schlichtweg nicht möglich, dass eine Person an die AU oder Arabische Liga zurückgeführt wird.
(...) genauen Pflichten und Rechte bei Interessenskonflikten können Sie den nachfolgenden Quellen entnehmen (...)
(...) In Bayern ist die Möglichkeit zur Einsicht in Daten und Akten durch das Bayerische Datenschutzgesetz geregelt. (...)
(...) sehe ich die Entwicklung in der Türkei und das Verhalten des türkischen Präsidenten durchaus kritisch (...)
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