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Malte Kaufmann
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Frage von Cedric M. •

Inwiefern ist eine „Wahlautokratie“, wie z.B. Ungarn ein Vorbild für Deutschland?

Sehr geehrter Herr Kaufmann,Alice Weidel sagte laut Spiegel folgendes: „Ungarn sei für die AfD ein Symbol für Vernunft, Souveränität, Unabhängigkeit und Meinungsfreiheit“ und bezeichnete Ungarn als großes Vorbild (https://www.spiegel.de/ausland/alice-weidel-bei-viktor-orban-afd-chefin-bezeichnet-ungarn-als-grosses-vorbild-a-ebbd8194-0ffa-4d9e-88c5-32991d9ca036).
Laut Human Rights Watch steht es aber in Ungarn nicht gut um den Pluralismus im Land. Die Organisation kritisiert vorallem die fehlende Pressefreiheit (https://www.hrw.org/de/news/2024/02/13/ungarns-maulkorb-fuer-medien-und-demokratie).
Der international anerkannte „Democracy Index“ von „The Economist“ stuft Ungarn als unvollständige Demokratie ein mit einem Wert von 6,51 als „unvollständige Demokratie“ ein und hat einen Wert der nahe an einem hybrid Regime liegt, Ungarn ist somit auf Platz 55, wobei Deutschland als „vollständige Demokratie“ auf Platz 13 liegt. (https://de.m.wikipedia.org/wiki/Demokratieindex_(The_Economist).

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr M.,

am 14. Februar 2025 hielt der US-Vizepräsident J.D. Vance auf der 61. Münchner Sicherheitskonferenz eine vielbeachtete Rede, in der er insbesondere Deutschland hinsichtlich des Umgangs mit Demokratie und Meinungsfreiheit deutlich kritisierte. Vance betonte, dass die Meinungsfreiheit spürbar auf dem Rückzug sei. Er warnte davor, dass kritische Meinungsäußerungen zunehmend unter dem Vorwand der Desinformation verfolgt und unterdrückt würden. Solche Praktiken schränkten den freien Austausch von Meinungen massiv ein.

Deutschland steht in der Gefahr, von seinen eigenen fundamentalen Werten der Meinungsfreiheit und der politischen Pluralität Abstand zu nehmen. Zunehmend mangelt es an echtem Pluralismus, was den demokratischen Grundprinzipien widerspricht. Besonders deutlich wird dies am Umgang mit der AfD: Die Partei wird systematisch von wichtigen politischen Prozessen ausgeschlossen. Ihr werden nach wie vor Schlüsselpositionen wie das Amt des Bundestagsvizepräsidenten sowie die Vorsitzendenposten in zentralen Ausschüssen bewusst verwehrt.

In einer funktionierenden Demokratie sollte für „Brandmauern“ gegen eine Partei wie die bürgerlich-konservative und patriotische AfD kein Platz sein. Es ist demokratische Pflicht, einen offenen Dialog mit Vertretern aller Wählerschichten zu suchen. Dies muss ein Rechtsstaat gewährleisten und durchsetzen. Der Diskurs mit allen demokratisch legitimierten Akteuren ist unerlässlich für das Funktionieren einer pluralistischen Gesellschaft.

Mit Blick auf die Meinungsfreiheit sei an den Umgang mit kritischen Stimmen während der Corona-Pandemie erinnert: Viele Ärzte und Experten, die sich kritisch äußerten, wurden öffentlich diffamiert, diskreditiert oder sogar zensiert. Der Fall Michael Ballweg, eines bekannten Kritikers der Corona-Maßnahmen, verdeutlicht dies: Nach neun Monaten Untersuchungshaft erfolgte am 31. Juli 2025 sein Freispruch. Diese Inhaftierung wäre aus rechtsstaatlicher Sicht niemals gerechtfertigt gewesen.

Auch der Zustand der Pressefreiheit in Deutschland gibt Anlass zur Sorge: Am 16. Juli 2024 hat die ex-Bundesinnenministerin Faeser das Magazin „Compact“ verboten. Zwar hob das Bundesverwaltungsgericht dieses Verbot zunächst im August 2024 vorläufig auf, endgültig dann am 24. Juni 2025 – jedoch hätte das Magazin von Anfang an gar nicht verboten werden dürfen. Das Vorgehen zeigt, wie fragil der Schutz der Pressefreiheit in der Praxis ist, wenn eine Ministerin willkürlich unliebsame Medien verbietet.

Ein weiteres bedenkliches Beispiel: Am 7. April 2025 wurde David Bendels, Chefredakteur des „Deutschland-Kuriers“, wegen angeblicher Politikerbeleidigung nach § 188 Abs. 2 StGB zu sieben Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Auch in diesem Fall erfolgte die Anzeige durch die ehemalige Innenministerin Faeser. Rechtsexperten sprechen in diesem Zusammenhang bereits von einer politisch motivierten „Anzeige-Industrie“. Selbst die FDP bezeichnete das Urteil als „schandhaft“ und für einen freiheitlichen Rechtsstaat als völlig inakzeptabel.

In den staatlich aus Steuergeldern finanzierten Medien ist die Benachteiligung der AfD offenkundig: In den bedeutenden Polit-Talkshows von ARD und ZDF lag der Anteil der AfD-Auftritte im Jahr 2024 bei lediglich 2,6 Prozent – ein Wert, der in keinerlei Verhältnis zum Stimmenanteil der AfD-Bundestagsfraktion steht. Die Ausgrenzung der Opposition kann keinesfalls gerechtfertigt werden.

Selbst wenn Vertreter der AfD zu Talkshows eingeladen werden, erfahren sie häufig keine faire Behandlung. Das zeigte sich exemplarisch am 20. Juli 2025, als das Sommerinterview mit Alice Weidel durch massive, gezielt organisierte Störungen unter Leitung des „Zentrums für Politische Schönheit“ beinahe unmöglich gemacht wurde. Trotz frühzeitiger Ankündigung der Aktion im Internet verhinderte die Berliner Polizei die Aktion nicht. Obwohl technische Möglichkeiten vorhanden waren, versäumte es die ARD, den Störlärm herauszufiltern oder das Interview in einen geschützten Raum zu verlegen. Erschwerend kommt hinzu, dass diese Aktion von einer Organisation durchgeführt wurde, die staatliche Zuwendungen erhält.

Diese Liste ließe sich beliebig fortsetzen. Fakt ist: Der aktuelle Zustand von Demokratie, Presse- und Meinungsfreiheit in Deutschland ist stark verbesserungsbedürftig. 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Malte Kaufmann

Mitglied des Deutschen Bundestages

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