Seit 2016 fordern die Bundesländer ein Berufsgesetz für Osteopathie – warum verweigert die Bundesregierung bis heute eine Regelung, die Patientenschutz und Berufsanerkennung sicherstellen würde?
Sehr geehrter Herr Brückner,
seit 2016 fordern die Länder einstimmig ein Berufsgesetz für Osteopathie – bisher ohne Umsetzung.
Wie kann es sein, dass akademisch ausgebildete Osteopath:innen mit Masterabschluss ihren Beruf nur mit zusätzlicher Heilpraktikererlaubnis ausüben dürfen, während Heilpraktiker ohne osteopathische Ausbildung osteopathisch tätig sein dürfen? Wo bleibt hier der Patientenschutz?
Die aktuelle Regelung verstößt gegen Art. 12, 3, 14 GG,gegen EU-Recht (Richtlinie 2005/36/EG, Diskriminierungsverbot,Niederlassungsfreiheit) sowie gegen internationale Standards (WHO-Benchmarks 2010, CEN-Standard 16686:2015).
Folgen:Abwanderung qualifizierter Fachkräfte, fehlende Versorgungssicherheit,verpasste Chancen für Prävention und Entlastung des Gesundheitssystems.
Welche konkreten Schritte planen Sie und der Gesundheitsausschuss,um zeitnah ein Berufsgesetz, gemäß Koalitionsvertrag (!),einzuführen und Patientenschutz wie Berufsanerkennung sicherzustellen?
Mit freundlichen Grüßen