Macit Karaahmetoglu
Macit Karaahmetoğlu
SPD
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Frage von Tim H. •

Wann veröffentlichen Sie Information über ihre Nebeneinkünfte auf ihrer persönlichen Homepage?

Macit Karaahmetoglu
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr H.,

wie ich Ihnen bereits auf Ihre vorige Frage geantwortet habe, muss ich meine Nebeneinkünfte als Rechtsanwalt, auch wenn ich nur noch selten als Anwalt tätig bin, der Bundestagsverwaltung melden und komme dieser Anzeigepflicht auch nach.

Zeitnah werden Sie auf www.bundestag.de unter "Abgeordnete - Veröffentlichungspflichtige Angaben" Informationen zu meinen entgeltlichen und ehrenamtlichen Nebentätigkeiten finden. Teilweise werden hier noch keine Beträge zu lesen sein, was an den formellen Regelungen des Bundestages liegt. Die Honorare, die erzielt werden, müssen in einer bestimmten Form angegeben werden, die jeweils erst nach Jahresabschluss meiner Kanzlei zu beziffern sind. Die Beträge für das Jahr 2021, in dem ich Bundestagsabgeordneter geworden bin, werden vermutlich im Zuge dieses Sommers veröffentlicht werden können. Eine Veröffentlichung auf meiner persönlichen Website ist aktuell nicht vorgesehen.

Ich kann Ihnen aber gerne an dieser Stelle offenlegen, dass sich meine Honorare als Anwalt im Jahr 2021 auf etwa 8.600 Euro (inkl. MwSt.) sowie im Jahr 2022 auf etwa 22.100 Euro (inkl. MwSt.) beliefen. Zudem erhielt ich im Jahr 2022 eine vorläufige Gewinnausschüttung meiner Kanzlei in Höhe von 28.000 Euro.

Mit besten Grüßen

Macit Karaahmetoglu, MdB

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