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Lutz Brinkmann
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Frage von Mathilde H. •

GKV - Stabilisierungsgesetz - Finanzierung versicherungsfremder Leistungen durch Beitragszahler der GKV. Ist das gerecht?

Sehr geehrter Herr Brinkmann,

als gesetzlich Versicherte aus Ihrem Wahlkreis wende ich mich an Sie, bezüglich des am 29.4.26 im Kabinett beschlossenen GKV-Stabilisierungsgesetzes.

Ich halte die Lastenverteilung für ungerecht: Rund 12 Milliarden Euro an versicherungsfremden Leistungen - darunter die Absicherung von Bürgergeldempfangenden- werden den Beitragszahlenden der GKV aufgebürdet, obwohl diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe aus Steuermitteln finanziert werden müsste. Der Bund will 250 Millionen bereitstellen, das sind nur 2% von 12 Milliarden!

Zusätzlich kürzt der Bund seine bisherigen Zuschüsse um 1,75 Milliarden, wieder zulasten der Versicherten. Beamte, Selbsständige und Privatversicherte bleiben verschont.Das ist ungerecht und belastet überproportional diejenigen, die wenig Ausweichmöglichkeiten und wenig Geld haben. Das ärgert mich. Sehr.

Ich bitte Sie, sich dafür einzusetzen, dass die versicherungsfremden Leistungen vollständig aus Steuermitteln finanziert werden.

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Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau H.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich verstehe Ihren Ärger sehr gut. Die Frage, wer die Krankenversicherung von Bürgergeldempfängerinnen und Bürgergeldempfängern finanziert, ist keine technische Detailfrage, sondern eine Frage der Gerechtigkeit.

 Aus meiner Sicht ist klar: Die Absicherung von Bürgergeldempfängern in der gesetzlichen Krankenversicherung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Deshalb wäre es richtig, diese Kosten aus Steuermitteln zu finanzieren und nicht dauerhaft über die Beiträge der gesetzlich Versicherten und ihrer Arbeitgeber. Genau hier liegt eine Schieflage, die wir als Union seit längerem ansprechen. Auch aus den Ländern kommt die Forderung, dass der Bund die tatsächlichen Gesundheitskosten für Bürgergeldempfänger stärker übernehmen muss. 

 Der jetzt vorgesehene Einstieg ist richtig, aber er reicht nicht aus. Wenn der Bund 2027 zunächst 250 Millionen Euro und 2028 500 Millionen Euro zusätzlich für diese Kosten vorsieht, ist das ein erster Schritt, aber noch keine auskömmliche Lösung. Auch Krankenkassen und Verbände kritisieren, dass damit die bestehende Finanzierungslücke nur zu einem sehr kleinen Teil geschlossen wird. 

Gleichzeitig will ich ehrlich bleiben: Die Haushaltslage des Bundes ist angespannt. Eine vollständige Übernahme in Höhe von rund 10 bis 12 Milliarden Euro lässt sich nicht über Nacht darstellen. Aber die Richtung muss stimmen. Versicherungsfremde Leistungen dürfen nicht dauerhaft auf die Beitragszahler der GKV verlagert werden. Der Bundeshaushalt darf nicht geschont werden, indem die Lohnnebenkosten steigen.

Für mich heißt das: Wir müssen an diesem Einstieg festhalten und ihn Schritt für Schritt ausbauen. Hier muss sich auch der Koalitionspartner bewegen. Wenn wir stabile Beiträge, faire Lastenverteilung und Entlastung der arbeitenden Mitte ernst meinen, dann gehört diese Aufgabe in die Steuerfinanzierung.

 Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist grundsätzlich notwendig, weil die GKV ohne Reform weiter in erhebliche Finanzierungsprobleme läuft. Das Bundesgesundheitsministerium begründet den Gesetzentwurf ausdrücklich mit dem Ziel, die Finanzierung der GKV ab 2027 dauerhaft zu stabilisieren. Aber gerade deshalb müssen wir im parlamentarischen Verfahren genau darauf achten, dass die Lasten fair verteilt werden.

 Mit freundlichen Grüßen

Lutz Brinkmann MdB I CDU/CSU Fraktion

Ihr direkt gewählter Abgeordneter für das Osnabrücker Land

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