
(...) Zwischen den obersten Finanzbehörden von Bund und Ländern wurde mittlerweile die steuerliche Behandlung von Vergütungen für Onlinewerbung geklärt. Im Gegensatz zur Auffassung der bayerischen Betriebsprüfer handelt es sich bei den Vergütungen um keine Lizenzzahlungen für Rechteüberlassungen, sondern um Zahlungen für eine Dienstleistung. (...)