Zunächst einmal kann ich Ihnen mitteilen, dass die gesetzliche Definition des für bestimmte Steuerbegünstigungen auf Arbeitgeberleistungen relevanten „Zusätzlichkeitserfordernisses“ nicht mehr im beschlossenen Regierungsentwurf des Grundrentengesetzes enthalten ist
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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