
Einen Anspruch auf die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro hatten Selbständige und Arbeitnehmer*innen mit einem aktiven Dienstverhältnis.
Laurence Chaperon
Einen Anspruch auf die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro hatten Selbständige und Arbeitnehmer*innen mit einem aktiven Dienstverhältnis.
Seit dem 1.11.2024 gilt: Geschlechtseintrag und Vornamen können beim Standesamt geändert werden – ohne teure Gerichtsverfahren und entwürdigende Gutachten!
Uns war es wichtig, die Energiepreispauschalen so auszugestalten, dass sie unbürokratisch und vor allem schnell auszuzahlen sind.
Die Unterstützung von Familien ist ein wichtiges Anliegen von Lisa Paus und der Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen.