Frage von Mark H. • 11.07.2022

Antwort ausstehend von Lisa Paus BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Laurence Chaperon
Mit den Energiepreispauschalen konnten wir in Zeiten, die für Viele auch finanziell eine große Belastung darstellen, Millionen Menschen spürbar unterstützen.
Einen Anspruch auf die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro hatten Selbständige und Arbeitnehmer*innen mit einem aktiven Dienstverhältnis.
Seit dem 1.11.2024 gilt: Geschlechtseintrag und Vornamen können beim Standesamt geändert werden – ohne teure Gerichtsverfahren und entwürdigende Gutachten!