Frage von Marlon S. • 16.12.2022
Antwort von Lisa Paus BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 21.01.2025
Seit dem 1.11.2024 gilt: Geschlechtseintrag und Vornamen können beim Standesamt geändert werden – ohne teure Gerichtsverfahren und entwürdigende Gutachten!

