Frage von Dieter N. • 06.01.2023

Antwort ausstehend von Lisa Paus BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Laurence Chaperon
Seit dem 1.11.2024 gilt: Geschlechtseintrag und Vornamen können beim Standesamt geändert werden – ohne teure Gerichtsverfahren und entwürdigende Gutachten!