Wie ist ihre Meinung zur staat. AV-Depot? Setzen Sie sich dafür ein ein privates Depot dem staatlichen steuerlich gleichzusetzen und das Schonvermögen für den Mittelstand wieder zu erhöhen?
Sehr geehrte Frau Paus,
da die gesetzl. Rente nicht mehr sicher ist, wurde bereits begonnen die private Altersvorsorge (AV) mehr zu fördern. So wurde für 2027 die Förderung der AV auf ETFs ausgeweitet (staatliches AV-Depot). Das ist verständlich und positiv zu betrachten. Bisherige AV-Produkte wie Riester und Rürub sind aufgrund der hohen Verwaltungsgebühren unbeliebt und ineffektiv. Wir werden sehen, ob nun die privaten AV-Depots ein Riester 2.0 werden!?
Wenn man nicht auf das staatliche AV-Depot setzt oder bereits begonnen hat vorzusorgen und lieber selber in ein privates AV-Depot spart ergibt sich nun ein erhebliches Problem.
Mit der diesjährigen Bürgergeldreform wurde das Schonvermögen unverständlicherweise für den „Mittelstand" gesenkt.
Ich persönlich sorge nun für meine Kinder frühzeitig vor. Wenn meine Kinder ungewollt arbeitssuchend werden, müssen sie demnach die private AV aufbrauchen bevor sie finanzielle Unterstützungen erhalten würden (U30 bedeutet <5.000€).
Guten Tag Benjamin K.,
vielen Dank für Ihre Frage und dafür, dass Sie so genau über die Altersvorsorge Ihrer Kinder nachdenken. Genau dieses vorausschauende Handeln sollte die Politik belohnen, nicht bestrafen.
Zum Altersvorsorgedepot: Die Grundidee, weg von teuren Riester-Verträgen hin zu kostengünstigen ETFs, ist richtig. Deshalb hat meine Fraktion das neue öffentliche Standarddepot ausdrücklich begrüßt, eine langjährige grüne Forderung. Trotzdem haben wir uns bei der Abstimmung im März enthalten: Der Einstieg bleibt freiwillig statt automatisch mit Opt-out-Möglichkeit, der Kostendeckel liegt mit 1 Prozent noch zu hoch, und unser eigener Vorschlag für einen einfachen, sicheren Bürgerfonds wurde abgelehnt (https://dserver.bundestag.de/btd/21/036/2103617.pdf). Ihre Forderung, ein privates Depot steuerlich dem staatlichen gleichzustellen, kann ich nachvollziehen, sie berührt aber die Gegenfinanzierung, denn jede Steuerstundung kostet den Fiskus Geld. Ich nehme den Punkt in die kommenden Haushaltsberatungen mit.
Beim Schonvermögen sehe ich den Widerspruch, den Sie beschreiben, ganz genauso. Seit dem 1. Juli gilt: Die Karenzzeit entfällt vollständig, das Schonvermögen richtet sich nach Alter. Unter 30 Jahren bleiben nur noch 5.000 Euro geschützt, bis 40 Jahre 10.000 Euro, bis 50 Jahre 12.500 Euro, darüber 20.000 Euro. Der Staat wirbt fürs private Vorsorgesparen und lässt es im Ernstfall wieder verschwinden, das ist ein Verschiebebahnhof zulasten der Vorsorgenden. Zweckgebundenes Altersvorsorgevermögen genießt nach meiner Kenntnis eigentlich einen gesonderten Schutz, unabhängig vom allgemeinen Schonvermögen. Ob das auch für das neue Depot gilt, lasse ich derzeit genau prüfen und melde mich mit dem Ergebnis bei Ihnen.
Beide Reformen dürfen sich nicht widersprechen: Wer heute fürs Alter vorsorgt, darf morgen dafür nicht bestraft werden.
Freundlich grüßt Sie
Lisa Paus

