(...) Nach dem endgültigen Gesetzestext ist den Wünschen der Versicherten über den Ort der Leistungserbringung zwar zu entsprechen, diese Wünsche müssen aber „berechtigt“ sein. Es dürfte in der Praxis sehr streitbar werden, wann das der Fall ist. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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