Das Grundgesetz schützt die Freiheit der politischen Betätigung und das Parteienprivileg. Ein Parteiverbot ist u.a. dann möglich, wenn eine Partei aktiv und aggressiv die freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpft.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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