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Lilia Usik
CDU
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Frage von Mia R. •

Sehr geehrte Frau Usik, können Sie bitte die AfD verbieten? Aus Geschichte weiß ich noch, dass diese Art Parteien, erst einmal an der Macht, nicht mehr demokratisch abgewählt werden können..

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau R.,

vielen Dank für Ihre Frage bezüglich der AfD. Es ist wichtig zu verstehen, dass in Deutschland politische Parteien durch das Bundesverfassungsgericht verboten werden können, allerdings nur unter sehr strengen Voraussetzungen. Das Grundgesetz schützt die Freiheit der politischen Betätigung und das Parteienprivileg. Ein Parteiverbot ist u.a. dann möglich, wenn eine Partei aktiv und aggressiv die freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpft.

Obwohl in einer Demokratie der Grundsatz der Meinungsvielfalt und der politischen Pluralität zentral sind, lehrt uns die Geschichte lehrt, dass die Wachsamkeit gegenüber jeglichen antidemokratischen Tendenzen von entscheidender Bedeutung ist. Die Entscheidung, ob eine Partei verboten werden soll, liegt allerdings nicht bei einzelnen Politikern oder Parteien, sondern ist eine rechtliche Frage, die vom Bundesverfassungsgericht nach gründlicher Prüfung und unter strengen Kriterien entschieden wird.

Als Vertreterin der Demokratie ist es meine Aufgabe, die Grundwerte unseres Staates zu schützen und zu fördern. Dies schließt den respektvollen Umgang mit unterschiedlichen politischen Meinungen und die Auseinandersetzung mit ihnen ein. Es ist wichtig, die Bürgerinnen und Bürger für unsere Positionen zu gewinnen. Ein alleiniges Verbot einer Partei wie der AfD würde die zugrundeliegenden Probleme nicht lösen. Die Herausforderung besteht darin, menschenverachtende, radikale oder rechtsextreme Ansichten in der Gesellschaft zu bekämpfen, denn diese lassen sich nicht einfach per Gesetz verbieten.

Mit freundlichen Grüßen

Lilia Usik

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