Portrait von Lena Zingsheim-Zobel
Lena Zingsheim-Zobel
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
91 %
10 / 11 Fragen beantwortet
Zum Profil
Frage von Felix H. •

Wie stellt das Land sicher, dass Personen, die ihre Informationsrechte gem. Aarhus-Übereinkommen ausüben, iSd Art. 3 VIII hierfür nicht in irgendeiner Weise bestraft, verfolgt od. belästigt werden?

Ermöglicht NRW im Lichte des EuGH-Urt. v. 15.1.26, C‑129/24 (https://tinyurl.com/5bj73fkh) anonyme Antragstellungen?

Art. 3 III zur weiten Begriffsbestimmung von Umweltinformationen

"[....]

b) Faktoren wie Stoffe, Energie, Lärm und Strahlung sowie Tätigkeiten oder Maßnahmen,einschließlich Verwaltungsmaßnahmen, Umweltvereinbarungen, Politiken, Gesetze, Pläne und Programme, die sich auf die unter Buchstabe a genannten Umweltbestandteile auswirken oder wahrscheinlich auswirken, sowie Kosten-Nutzen-Analysen und sonstige wirtschaftliche Analysen und Annahmen, die bei umweltbezogenen Entscheidungsverfahren verwendet werden;

c) den Zustand der menschlichen Gesundheit und Sicherheit, Bedingungen für menschliches Leben sowie Kulturstätten und Bauwerke [...]"

Art. 3 VIII des Übereinkommens von Aarhus:

„Jede Vertragspartei stellt sicher, dass Personen, die ihre Rechte im Einklang mit diesem Übereinkommen ausüben, hierfür nicht in irgendeiner Weise bestraft, verfolgt oder belästigt werden"

Portrait von Lena Zingsheim-Zobel
Antwort ausstehend von Lena Zingsheim-Zobel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Lena Zingsheim-Zobel
Lena Zingsheim-Zobel
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Weitere Fragen an Lena Zingsheim-Zobel