Warum dürfen Ehepaare keinen neuen gemeinsamen Nachnamen wählen?
Warum dürfen Ehepaare in Deutschland keinen völlig neuen gemeinsamen Nachnamen wählen?
Seit der Reform des Namensrechts sind zwar gemeinsame Doppelnamen möglich. Ein frei gewählter neuer Familienname, den beide Partner annehmen, ist jedoch weiterhin nicht vorgesehen.
Eine solche Möglichkeit könnte aus meiner Sicht mehr Gleichberechtigung schaffen: Beide würden ihren bisherigen Namen gleichermaßen aufgeben, keiner müsste den Namen des anderen übernehmen und umständliche Doppelnamen ließen sich vermeiden. Gleichzeitig könnte ein bewusst gemeinsam gewählter Name die gemeinsame Identität als Familie stärken.
Welche rechtlichen oder praktischen Gründe sprechen gegen diese Möglichkeit? Und könnten Sie sich dafür einsetzen, das Namensrecht künftig entsprechend zu erweitern?
Liebe Frau B.,
Danke für Ihre Frage.
Mit der Namensrechtsreform in der letzten Wahlperiode haben wir einen großen Schritt hin zu mehr Selbstbestimmung bei der Nachnamenswahl geschaffen. Unter anderen haben wir erreicht, dass echte Doppelnamen - auch für die Kinder - nun endlich möglich sind. Wir sind bestrebt, das Namensrecht weiter zu liberalisieren.
Der Name hat viele Funktionsdimensionen. Eine, die bei der Wahl des Nachnamens im Laufe der Zeit an Bedeutung abgenommen hat, ist die Kennzeichnung der Abstammung des Namensträgers und damit auch die Namenseinheit innerhalb der Familie. An Bedeutung gewonnen hat hingehen der Name als Ausdruck der individuellen Persönlichkeit und eigenen Identität, wodurch der Grundsatz der Namenskontinuität berechtigterweise abgeschwächt wurde. Dieser gesellschaftlichen Entwicklung wollen wir auch bei zukünftigen Namensrechtsreformen Rechnung tragen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Lena Gumnior

