Bedeutet "Nur Ja heißt Ja" nach Ihrem Gesetzentwurf (BT-Drs. 21/5480), dass jeder einzelnen sexuellen Handlung zugestimmt werden muss? Wie soll das praktisch aussehen?
Sehr geehrte Frau Gumnior,
wie können sexuelle Begegnungen ablaufen, um sich nach der von ihnen entworfenen "Nur Ja heißt Ja"-Regelung nicht strafbar zu machen? Muss beispielsweise ein leidenschaftlicher Kuss unterbrochen werden, um die Zustimmung zu einer Berührung des Pos einzuholen, wenn die andere Person die Hand nicht selbst dorthin führt o.ä. (wozu sie dann natürlich ihrerseits die Zustimmung bräuchte)? Oder kann ein leidenschaftlicher Kuss auch als Zustimmung zum nächsten Schritt interpretiert werden (und was würde dann als nächster Schritt gelten)?
Soweit "Nur Ja heißt Ja" in Deutschland derzeit schon gilt (insbesondere bei Betrunkenen), geht der Gesetzgeber von ersterem aus (BT-Drs. 18/9097, S. 25). In der strafrechtlichen Literatur wird das als lebensfremd kritisiert (MüKo-StGB, § 177 Rn. 84). Und bezogen auf die USA sieht auch die feministische Strafrechtsprofessorin Aya Gruber darin ein wesentliches Problem von "Nur Ja heißt Ja" (https://youtu.be/tBfDwXJAc0E?t=1747).

