Wie rechtfertigen Sie die Chatkontrolle mit demokratischen Grundrechten, wenn organisierte Täter auf andere Kommunikationswege ausweichen können und Millionen Bürger überwacht würden?
Sehr geehrte Frau Düpont,
selbstverständlich muss Kindesmissbrauch konsequent bekämpft werden. Gleichzeitig gehört das Recht auf vertrauliche Kommunikation zu den Grundpfeilern einer freiheitlichen Demokratie.
Ich frage mich, ob die geplante Chatkontrolle ihr Ziel tatsächlich erreicht. Organisierte Täter verfügen häufig über die technischen Möglichkeiten, auf andere verschlüsselte Kommunikationswege oder das Darknet auszuweichen. Millionen gesetzestreuer Bürger hätten diese Möglichkeiten nicht und wären stattdessen von einer anlasslosen Kontrolle ihrer privaten Kommunikation betroffen.
Wie vereinbaren Sie eine solche Maßnahme mit dem demokratischen Grundsatz, dass Bürger nicht ohne konkreten Verdacht unter Generalverdacht gestellt werden dürfen? Welche wissenschaftlichen Belege zeigen, dass die Chatkontrolle tatsächlich wirksam ist und nicht überwiegend die Privatsphäre unbescholtener Menschen einschränkt?

