Änderung § 79 (2) BBG. Das Gesetz wird später verabschiedet werden. Wird sich der Wegfall des Zuschlages entsprechend verschieben?
Frage:
Wer im Juli 2023 heiratet, hat einen Anspruch auf Familienzuschlag 1 (dauerhaft), da das Gesetz § 79 (2) Bundesbesoldungsgesetz noch nicht geändert wurde, oder ist die Deadline zum 30.06.23 laut Entwurf fest?

Sehr geehrter Herr M.,
der Gesetzentwurf hat den Bundestag bislang nicht erreicht, deshalb kann ich aktuell weder etwas dazu sagen, wie genau der endgültige Regierungsentwurf aussehen wird, noch dazu, welche Änderungen darüber hinaus im parlamentarischen Verfahren vorgenommen werden.
Freundliche Grüße
Lars Castellucci