Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 19. Oktober 2022 klargestellt, dass ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 des Grundgesetzes auch für Asylbewerber*innen besteht
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