Wie ordnen Sie das Urteil des LG Dortmund zum Fall Mouhamed Drame in Bezug auf illegale Polizeigewalt ein? Verändert die Argumentation des Gerichts ihre Sicht auf Polizeieinsätze im Allgemeinen?

Zunächst kann ich als Mitglied der Legislative nur mein Vertrauen in rechtsstaatliche Prozesse der Judikative bekräftigen. Solange die Urteile noch nicht rechtskräftig sind, obliegt es mir auch nicht dieses zu kommentieren.
Unbestritten ist jedoch, dass in den Polizeien und den Gerichten weiter Sensibilisierungsarbeit gegen Rassismus und sonstige gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit gemacht werden muss. Hierfür setzen wir uns im Bundestag auch weiter ein.