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Konrad Körner
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Frage von Alan D. •

Der Bundesrat nennt das Eilverfahren zum EEG 2027 und Netzpaket „fahrlässig und der Bedeutung des Entwurfs nicht angemessen“. Teilen Sie diese Kritik an dem Prozess ohne Folgenabschätzung?

Betreff: Gesetzgebungsverfahren zum EEG 2027 und Netzpaket

Sehr geehrter Herr Körner,

ich wende mich als Bürger Ihres Wahlkreises an Sie. Der Bundesrat rügt das Eildurchlaufverfahren zum EEG 2027 und Netzpaket scharf und bezeichnet das Vorgehen wörtlich als „fahrlässig und der Bedeutung des Entwurfs nicht angemessen“.

Die Länderkammer schlägt vor, hochkomplexe und nicht europarechtlich zwingende Punkte aus dem Schnellverfahren herauszulösen. Es sollten nur jene Aspekte beschlossen werden, die zwingend noch vor dem 31.12.2026 eine Neuregelung erfordern. Alle weiteren Reformthemen sollen für eine fundierte Beratung auf 2027 verschoben werden.

Teilen Sie diese fundamentale Kritik des Bundesrates am Prozess ohne Folgenabschätzung?

Werden Sie sich im Bundestag dafür einsetzen, dem besonnenen Vorschlag der Länderkammer zu folgen?

Über eine kurze Stellungnahme freue ich mich.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Alan D.

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