Könnten Sie bitte bestätigen, dass Sie das EEG 2027 und das Netzpaket nicht in ihrer derzeitigen Form mittragen, sondern sich für die von u.a. Bundesrat geforderte Änderungen einsetzen werden?
Sehr geehrter MdB Dr. Körner,
am 24. September ist die erste Lesung des Entwurfs zum EEG 2027 und Netzpaket.
Gegen diesen Entwurf sind:
Die Gewerkschaften und 460.000 Arbeitnehmer (die IG Metall rief am 18.08.2026 zu einem Protest auf).
Die Bauern (Stellungnahme des Deutschen Bauernverbands vom 04.08.2026).
Die Banken (Schreiben an Bundeswirtschaftsministerin Reiche vom 16.09.2026).
Die Industrie und die Arbeitgeber (Stellungnahmen des BEE, BWE, BSW)
Alle 16 Energieministerinnen und -minister der Länder (Beschluss der Energieministerkonferenz am 22. 5 2026).
Der Bundesrat (Empfehlungen der Ausschüsse des Bundesrates vom 14.09.2026).
Dies in einem Jahr mit den höchsten jemals gemessenen Temperaturen, Dieselpreise auf einem Allzeithoch und steigende Erdgaspreise.
Auf Grundlage der aktuellen Windkraftpläne der Planungsverbände Region Nürnberg und Westmittelfranken sind Investitionen von über 4 Milliarden Euro vorgesehen. Diese Investitionen sind durch diese Entwürfe gefährdet.
Sehr geehrter Herr D.,
der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf bildet zunächst die Grundlage für die anstehenden parlamentarischen Beratungen. Eine abschließende Bewertung und Entscheidung über meine Zustimmung sind zum jetzigen Zeitpunkt daher noch nicht möglich.
Ich werde die konkrete Ausgestaltung der EEG-Reform und des Netzanschlusspakets sorgfältig begleiten und dabei auch die Stellungnahmen und Änderungsvorschläge des Bundesrates berücksichtigen. Besonders wichtig sind mir praxistaugliche Regelungen für private Anlagenbetreiber und mittelständische Unternehmen, verlässliche Übergangsregelungen, die stärkere Berücksichtigung Süddeutschlands sowie einfachere Netzanschlussverfahren.
Im weiteren parlamentarischen Verfahren wird es darauf ankommen, den bestehenden Klärungs- und Anpassungsbedarf sorgfältig zu prüfen und bei der weiteren Ausgestaltung der Regelungen angemessen zu berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
Konrad Körner

