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Knut Gerschau
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Frage von Thorben H. •

Wann wird die Pathogenese der Covid-Impfschäden erforscht? Wann wird die Debatte versachlicht, anstatt sie Impfgegnern für ihre Ideologien zu überlassen?

Sehr geehrter Herr Gerschau,

ich bin seit meiner Biontech-Impfung bereits seit 15 Monaten arbeitsunfähig. Trotz zweier Befunde aus der Uniklinik Marburg und der Charite Berlin wurde mein Antrag beim Versorgungsamt auf Impfschaden abgelehnt mit der Begründung, dass die Reaktion hätte binnen weniger Stunden nach der Impfung auftreten müsse, was bei mir nicht der Fall war.
Da ich mich im Wechsel vom Studium ins Berufsleben impfen lassen habe, befinde ich mich in der Probezeit, in der ich echt aufgekündigt werde. Ich verliere somit meine Arbeit und erhalte kein Krankengeld mehr. Für bisherigen Therapien (Immunabsorption, Medikamente, Blutwerte, Help-Apherese) muss ich quer durchs Land reisen und alle Kosten (>25.000 Euro) selber tragen. Meine Krankenkasse übernimmt nichts.

Wir haben uns auf Empfehlung des Staates impfen lassen, jetzt lässt uns dieser vollkommen hängen. Das Vertrauen in den Staat und in die Politik geht verloren. Wir benötigen Anerkennung.

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Gemäß § 2 Nr. 11 des Bundesinfektionsschutzgesetzes liegt ein Impfschaden vor, wenn „die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehe den  gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung“ festgestellt werden kann. In diesem Fall besteht bundeseinheitlich ein Schadensersatzanspruch über das Bundesversorgungsgesetz, der über die zuständigen Stellen der Bundesländer geltend gemacht werden kann, so dass die Betroffenen eine Versorgung vom Land erhalten können. Warum das zuständige Versorgungsamt konkret Ihre Forderung abgelehnt hat, kann ich auf Grund fehlender Detailinformationen nicht beurteilen, ebenso wenig wie den Umstand, dass Ihre Krankenkasse keine Kosten übernimmt. Die Begründung, der Impfschaden habe sofort nach der Impfung auftreten müssen, entspricht nicht dem Maßstab, dass ein dauerhafter Impfschaden erst als solcher anerkannt werden kann, wenn die Beschwerden mindestens sechs Monate lang anhalten.

Im Juni 2022 hat Bundesgesundheitsminister Lauterbach eingeräumt, dass es in sehr seltenen Fällen zu entsprechenden, ggf. „sehr schweren“ Nebenwirkungen kommen könne, auch wenn im Vorfeld niemals Impfungen so gut auf ihre möglichen Nebenwirkungen hin untersucht worden sind wie die Covid-Impfungen. Umso wichtiger ist es, diese Fälle anzuerkennen und wissenschaftlich zu begleiten, damit sie nicht von Impfgegnern, „Querdenkern“ und Unbelehrbaren missbraucht werden.

Eine umfassende Studie über die Pathogenese von Covid-Impfschäden gibt es noch nicht. Gerne werde ich beim Bundesgesundheitsministerium und bei meinen gesundheitspolitischen Kolleginnen und Kollegen der FDP-Bundestagsfraktion darauf hinwirken, dass die entsprechende Forschung und wissenschaftliche Aufarbeitung intensiviert wird.

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Es werden zurzeit weltweit zahlreiche Studien zu möglichen Nebenwirkungen der COVID-19-Impfstoffe und zu deren möglichen Pathomechanismen durchgeführt. Die Zulassungsinhaber der in der EU zugelassenen Impfstoffe sind im Rahmen der Zulassung dazu aufgefordert worden, Studien zur deren Sicherheit durchzuführen. Diese Studien sind im jeweiligen Risikomanagement-Plan der Impfstoffe auf der Homepage der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) einsehbar. Die EU-Arzneimittelbehörden in der Europäischen Union und die EMA-Geschäftsstelle führen zudem eigene Sicherheitsstudien der Impfstoffe durch oder unterstützen diese. In Deutschland laufen beispielsweise seitens des Paul-Ehrlich-Instituts Studien hinsichtlich des Risikos einer Myokarditis und hinsichtlich Sicherheit in der Schwangerschaft, jeweils in Zusammenarbeit mit Partnern. Des Weiteren verfügt das Paul-Ehrlich-Institut über Daten einer Nachbeobachtung von Personen, die nach der Impfung eine anaphylaktische Reaktion entwickelt haben. Ausführungen der von der EMA initiierten Studien sind auf der Homepage der Agentur einsehbar, so dass die nötige Transparenz gewährleistet ist. Dies trägt zur Versachlichung der Debatte und dazu bei, dass Impfgegnern wissenschaftlich begründete Argumente entgegengehalten werden können.

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