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Klaus Wiener
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Frage von Rainald S. •

Wie rechtfertigen Sie die Attestpflicht ab Tag eins und die Abschaffung der Telefon-Krankschreibung trotz fehlender Missbrauchsbelege, und wie verhindern Sie überlastete Arztpraxen?

Sehr geehrter Herr Dr. Wiener,

Der Koalitionsausschuss beschloss am 2. Juli 2026, die telefonische Krankschreibung abzuschaffen und ab dem ersten Krankheitstag ein Attest verpflichtend zu machen (bisher ab Tag 4). Kanzler Merz begründet dies mit zu hohen Krankenständen. Studien des Zentralinstituts der Kassenärztlichen Versorgung und der Barmer zeigen jedoch, dass die Telefon-AU nur 0,8-1,2 % aller Krankschreibungen ausmacht und der Anstieg der Fehltage vor allem auf die elektronische Erfassung (eAU) seit 2022 zurückgeht. Haus- und Fachärzteverbände, DAK-Chef Storm und der DGB warnen vor überfüllten Praxen und mehr Bürokratie. Auch SPD-Politiker wie Karl Lauterbach und Ministerin Bas distanzieren sich vom Beschluss. Betriebe können per Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung abweichen. Wie stehen Sie zu der Maßnahme, und setzen Sie sich für Ausnahmen ein?

Mit freundlichen Grüßen Rainald S., Erkrath

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