
(...) Die EU-Kommission hat es der BayernLB in dem Beihilfebescheid vom 25.7.2012 zur Auflage gemacht, sich von ihrer Mehrheitsbeteiligung an der GBW-AG im Rahmen eines transparenten, fairen und an Wettbewerbsgesichtspunkten stattfinden Bieterverfahrens zu trennen. Einzelne Wohnungen wurden daher nicht verkauft und konnten daher auch nicht Mietern angeboten werden. (...)