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Frage von Maximiliane P. •

Frage an Klaus Steiner von Maximiliane P. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrter Herr Steiner,
wurden die Wohnungen, die die Bayerische Landesbank verkaufen mußte, den Mietern zum Kauf angeboten? Ist im Landtag darüber gesprochen worden, daß die Wohnungen an einen Investor gegeben werden? Und entspricht es der Wahrheit, daß in München sehr viele günstige Wohnungen leer stehen?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Prögler,

in Bezug auf ihre Frage Ihnen folgendes mitteilen.

Die EU-Kommission hat es der BayernLB in dem Beihilfebescheid vom 25.7.2012 zur Auflage gemacht, sich von ihrer Mehrheitsbeteiligung an der GBW-AG im Rahmen eines transparenten, fairen und an Wettbewerbsgesichtspunkten stattfinden Bieterverfahrens zu trennen. Einzelne Wohnungen wurden daher nicht verkauft und konnten daher auch nicht Mietern angeboten werden. Die EU-Kommission hat sich im Rahmen der Verhandlungen bereit erklärt, dass soziale Gesichtspunkte in dem Bieterverfahren berücksichtigt werden können. In Folge dessen hat die BayernLB eine umfangreiche Sozialcharta zum Bestandteil des Bieterverfahrens gemacht, zu deren Einhaltung sich das unter Führung der Patrizia geführte Investorenkonsortium verpflichtet hat. Die Sozialcharta sieht u.a. folgendes vor:

o So haben die heutigen Mieter künftig einen 10-jährigen umfangreichen
Kündigungsschutz, während dieser Zeit dürfen beispielsweise keine Kündigungen
wegen Eigenbedarf ausgesprochen werden.

o Über 60-jährigen und behinderten Bewohnern wird dieser Kündigungsschutz dauerhaft
eingeräumt.

o Beides gilt auch im Falle des Weiterverkaufs von Wohnungen.

o Mieterhöhungen werden für die heutige Mieterschaft über den Bestand für die Dauer
von fünf Jahren nur sehr eingeschränkt zugelassen. Für die heutigen Mieter sind
ferner Luxusmodernisierungen für den Zeitraum von fünf Jahren ohne deren
Zustimmung ausgeschlossen. Außerdem hat sich der Erwerber verpflichtet, über den
gesamten Bestand in den nächsten fünf Jahren mindestens 15 Euro pro Quadratmeter
zu investieren.

o Im Falle der Weiterveräußerung von Wohnungen innerhalb der ersten drei Jahre ist ein
Vorkaufsrecht für die jeweilige Kommune hinsichtlich des dort befindlichen
Wohnungsbestandes fixiert. Das gesetzliche Vorkaufsrecht für den Mieter bleibt
hiervon natürlich unberührt.

o Um die Einhaltung dieser Vorgaben überprüfen zu können, hat sich der Erwerber bis
2022 verpflichtet, jährlich einen von unabhängigen Wirtschaftsprüfern erstellten
Bericht vorzulegen. Bei Nichtbeachtung der Verpflichtungen werden empfindliche
Konventionalstrafen fällig.

Die Staatsregierung hat den Landtag mehrmals, u.a. im Rahmen von Dringlichkeitsanträgen, über den Verkauf der Mehrheitsbeteiligung an der GBW-AG informiert. Zuletzt fand im Bayerischen Landtag eine Aktuelle Stunde zu diesem Thema am 11. April 2013 statt. Ob und inwieweit in München sehr viele günstige Wohnungen leer stehen sollen, kann ich nicht beurteilen, da mir hierzu keine Erkenntnisse vorliegen. Evtl. gibt es hierzu bei der Stadt München selbst Erhebungen.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Steiner