
(...) Bei der Durchsetzung des Glasflaschenverbots wäre rein formal eine Aufgabenwahrnehmung durch Angestellte, also auch AiP-Kräfte, möglich, soweit die Arbeitsverträge dies hergeben (Dienst im Schichtmodell, zu ungünstigen Zeiten etc.). Seitens des Bezirks Mitte werden dazu bereits Angestellte (Mitarbeiter des BOD) eingesetzt, so dass in Bezug auf das Glasflaschenverbot der Anregung, nicht nur Polizeibeamte einzusetzen, bereits Rechnung getragen wird. (...)