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Klaus-Peter Hesse
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Frage von Bahne U. •

Frage an Klaus-Peter Hesse von Bahne U. bezüglich Staat und Verwaltung

Sehr geehrter Herr Hesse,
wann wird die Ankündigung Behörden zu modernen Dienstleistungzentren für den Bürger um zubauen, eingelöst?
Ich meine zum Beispiel:
1) Wenn man sich ein neues Auto kauft, muß man dafür die Kfz-Steuer bezahlen (sofort), die Rückzahlung für das abgemeldete alte Auto bekommt man einige Wochen später. Modern wäre es, würde die fällige Rückerstattung direkt vom zu zahlenden Betrag abgezogen.
2) Ich wollte einen Antrag bei einer Behörde in Neuallermöhe einwerfen. Als ich nach über 40 Minuten Fahrzeit die Adresse gefunden hatte, konnte ich meinen Umschlag nicht einwerfen, weil sich der Briefkasten im Gebäude befindet.
Ich hatte dies der Behörde im Februar 2007 mitgeteilt, einen Nachteinwurf gibt es immer noch nicht.

3) Eine Geburtsurkunde bekommt ein Bürger nur bei dem Standesamt, wo er von seinen Eltern angemeldet wurde. Selbst innehalb Hamburgs sind keine Ausnahmen möglich. Wenn jemand in Stellingen angemeldet wurde und 40 Jahre später beim Ortsamt Süderelbe vorstellig wird, dann können die Verwaltungsfachangestellten dort zwar alles am PC einsehen (und auch vorlesen), aber ein Schriftstück aushändigen mit dem man Heiraten kann, können sie nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Bahne Utermark

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Utermark,

vielen Dank für ihre Anfrage auf www.abgeordnetenwatch.de bzgl. des Themas "Verwaltung und Föderalismus". Die Politik ist immer bemüht, unsere Verwaltung kundengerecht zu optimieren und ist deshalb auf hilfreiche Hinweise seitens der Bürger angewiesen.

Nun zu Ihren Fragen:

1) Es erfolgt aus dem Grunde keine Verrechnung mit der KFZ-Steuerforderung für ein zum gleichen Zeitpunkt neu zugelassenes KFZ, da es sich hierbei um zwei unterschiedliche Arbeitsschritte handelt, die getrennt voneinander bearbeitet werden müssen.

2) Natürlich ist es sehr ärgerlich, dass Sie bezüglich des Einwurfs Unannehmlichkeiten hatten. Ich bitte sie allerdings um Verständnis, dass ich mich als Abgeordneter des Wahlkreises Langenhorn, Fuhlsbüttel, Alsterdorf, Groß Borstel nicht mit den Belangen des Wahlkreises Bergedorf befassen kann und daher möchte ich Ihnen raten, sich an den für Neuallermühe zuständigen CDU-Bezirksabgeordneten Herrn Thomas Helm zu wenden (E-Mail: thomas.helm@cdubergedorf.de; Telefon: 040 / 721 20 89).

3) Unseren Informationen zur Folge, ist für die Ausstellung von Geburtsurkunden tatsächlich nur das Standesamt zuständig, welches die Geburt bekundet hat. Zur Beantragung eines neuen Dokuments muss der Bürger immer persönlich erscheinen, da auf den Anträgen sofort unterschrieben wird. Eine Verschickung ist somit aus Gründen des Datenschutzes nicht möglich. Ausnahmen hiervon gelten nur für pflegebedürftige Personen. Bei Eheschließungen ist allerdings insbesondere die Abstammungsurkunde erforderlich, da nur daraus hervorgeht, wer die leiblichen Eltern sind. In der Geburtsurkunde sind hingegen nur die „rechtlichen Eltern“ enthalten.

Ich hoffe Ihnen mit meinen Antworten geholfen zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Klaus-Peter Hesse
Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft