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Klaus Holetschek
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Frage von Rüdiger J. •

Ist die Organentnahme in Bayern ohne ausdrückliche Zustimmung streng verboten und gibt es ein Gesetz hierzu?

der Artikel unter https://www.focus.de/wissen/focus-online-serie-inside-china-chinas-hinrichtungszentren-naehren-einen-unglaublichen-verdacht_id_188232272.html stellt fest: "In den meisten Teilen der Welt ist die Praxis der Organentnahme nach dem Tod ohne ausdrückliche Zustimmung streng verboten". In China werden offenbar frisch hingerichteten Häftlingen "nach wie vor Organe gegen ihren Willen entnommen" . Hierzu werden sie zu Blut- und Ultraschalltests gezwungen und die Ergebnisse in eine geheime Datenbank eingetragen.

Meiner Meinung nach kann man zu dieser Datenbank, was den Inhalt betrifft, auch "elektronische Hingerichtetenakte" sagen.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr J.,

vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihr Interesse bezüglich der rechtlichen Grundlagen der Organspende und -transplantation.

Organspender zu werden ist – nach der aktuell in Deutschland geltenden „erweiterten Zustimmungslösung“ – eine bewusste und freiwillige Entscheidung jedes Einzelnen.

Die „Spende und die Entnahme von menschlichen Organen oder Geweben“ ist im Transplantationsgesetz (TPG) geregelt, vgl. § 1 Abs. 2 S. 1 TPG. Danach darf ein Organ einer verstorbenen Person grundsätzlich nur dann entnommen werden, wenn die Zustimmung zur Organspende durch den Verstorbenen, vgl. § 3 Abs. 1 Nr. 1 TPG, beispielsweise in Form eines Organspendeausweises oder, sofern der Verstorbene zu Lebzeiten keine Entscheidung getroffen hat, durch dessen Angehörige, vgl. § 4 TPG, vorliegt.

Eine Organentnahme, die ohne Zustimmung durch den Verstorbenen bzw. dessen Angehörigen erfolgt, ist ebenso wie auch das Verbot des Organhandels strafbewehrt, vgl. §§ 18 f. TPG. Die von Ihnen beschriebenen „Hinrichtungen“, um Organe zu generieren, stellen Handlungen dar, die gegen den besonderen Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit verstoßen und in Deutschland daher nach §§ 211 ff. Strafgesetzbuch (StGB) unter Strafe stehen.

Es handelt sich bei der Organspende- und transplantation um einen wichtigen Bereich unserer medizinischen Versorgung in Bayern und Deutschland. Hierdurch kann das Leben eines anderen gerettet bzw. die Lebensqualität maßgeblich verbessert werden. Daher ist es wichtig, sich zu entscheiden – denn auf jede Entscheidung kommt es an.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Holetschek

Mitglied des bayerischen Landtages 

Staatsminister 

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