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Kirsten Lühmann
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Frage von Melanie B. •

Frage an Kirsten Lühmann von Melanie B. bezüglich Energie

Wie werden Sie am 3.7. im Bundestag stimmen, wenn das neue Kohleausstiegsgesetz verabschiedet werden soll? Die Mitglieder der Kohlekommission kritisieren, dass es in seiner jetzigen Version signifikant hinter dem ausgehandelten Mindestkompromiss zurückbleibt. Die nun vorgesehenen Fördermengen liegen deutlich höher als im Entwurf vereinbart.
Zudem zementiert es Kohleverstromung für 18 weitere Jahre, obgleich sie schon jetzt nur durch Subventionen von Steuerzahlenden wirtschaftlich ist. Durch öffentlich-rechtliche Verträge mit RWE und LEAG würde ein früherer Ausstieg (und er wird kommen) die Steuerzahlenden > 4 Milliarden Euro kosten, Geld welches wir dringend für den sozialverträglichen ökologischen Wandel brauchen werden, insbesondere, weil wir schon jetzt die Mittel künftiger Generationen für Konjunkturhilfen ausgeben.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Dr. Bergmann,

vielen Dank für Ihre Frage.

Der Kohleausstieg ist dringend erforderlich. Er muss jedoch neben ökologisch und sozial auch rechtssicher sein. Es ist ein hochkomplexes Vorhaben, das sehr viele Interessen berührt. Wir haben versucht, all diesen Interessen gerecht zu werden, indem wir die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ (KWSB) eingesetzt haben. In der KWSB ist es gelungen, einen von einer breiten Mehrheit getragenen gesellschaftlichen Kompromiss unter Einbeziehung aller gesellschaftlichen Gruppen zu erzielen. An der Erarbeitung der Empfehlungen waren Vertreter und Vertreterinnen von Gewerkschaften, Umweltverbänden, Industrieverbänden, der Energiewirtschaft und aus der Wissenschaft beteiligt.

Leider können wir den Schalter nicht einfach umlegen und die Kraftwerke von heute auf morgen abschalten, denn das würde sehr hohe Entschädigungen für die Betreibenden bedeuten, da sich diese auf ihre Genehmigung verlassen können.

Mit dem öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung und den begleitenden gesetzlichen Vorschriften zur Braunkohle im Kohleausstiegsgesetz wird die Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung planbar und rechtssicher umgesetzt. Mit den Entschädigungen schafft die Bundesregierung Sicherheit, damit der Kohleausstieg nicht unkalkulierbaren rechtlichen Risiken ausgesetzt ist. Im Gegenzug sollen die Unternehmen auf betriebsbedingte Kündigungen und auf Klagen gegen den Bund verzichten. Die Betreibenden von Braunkohlekraftwerken sollen mit insgesamt 4,35 Milliarden Euro für die Stilllegungen entschädigt werden. Den Verträgen mit RWE und LEAG muss der Bundestag noch zustimmen. Wir werden uns erst im September damit beschäftigen. Damit haben wir noch genug Zeit, um die Verträge zu prüfen und eine Anhörung durchzuführen.

Außerdem sind die Kapazitäten zu diesem Zeitpunkt nicht vorhanden, um die Versorgungssicherheit bei gleichzeitigem Abschalten alle Kohlekraftwerke zu gewährleisten. Das können wir uns als hochindustrialisiertes Land nicht leisten. Wichtig ist, dass wir mit den aktuellen Beschlüssen allen Betroffenen größtmögliche Rechtssicherheit und Planungssicherheit geben, gleichzeitig aber auch künftigen Regierungen ausreichend Gestaltungsspielraum für die Weiterentwicklung der deutschen Energie- und Klimapolitik lassen. Die Lösung erlaubt also Verlässlichkeit auf der einen und politische Flexibilität auf der anderen Seite.

Mit dem Kohleausstiegsgesetz wird Deutschland als erstes hochindustrialisiertes Land in dieser Form gesetzlich fixiert aus Atom und Kohle aussteigen. Ein entschädigungsfreier Ausstieg vor 2038 ist weiterhin möglich, wenn dies zur Erreichung der Klimaziele erforderlich wird.

Wir haben lange verhandelt, damit sich dieser Kompromiss auch im Gesetz abbildet: Und ich finde, dass es uns gelungen ist, alle Interessen bestmöglich zusammenzubringen. Genau aus diesen Gründen werde ich am Freitag für das Gesetz abstimmen.

Mit freundlichen Grüßen
Kirsten Lühmann