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Kirsten Lühmann
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Frage von Nele K. •

Frage an Kirsten Lühmann von Nele K. bezüglich Umwelt

Sehr geehrte Frau Lühmann,
mit Bestürzung habe ich gelesen, dass Sie, wie auch Herr Otte, gegen ein Verbot von Fracking gestimmt haben.
Was sind Ihre Argumente vor dem Hintergrund des Umweltschutzes?
Wie viele Bewohner Ihres Wahlkreises bin ich aufgewachsen mit Gorleben in direkter Nachbarschaft und dem Kampf des einzelnen Gebietes gegen Atommüll und Verwüstung der schönen Region- dies hat mich sehr geprägt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Fracking solche Ängste unberührt lässt. In Zahlen gemessen lehnen über 60% der Wähler Fracking ab. Die Entwicklung der letzten Jahre hat doch auch wirklich gezeigt, dass es nachhaltige Alternativen gibt.
Bitte, gerade mit unserer lokalen Erfahrung- tragen Sie diesem Wunsch als unsere Abgeordnete auch in Ihrem zukünftigen Engagement Rechnung. Ich bin so gerne stolz auf unseren Landkreis!
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Nele Klose

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Dr. Klose,

vielen Dank für Ihre Frage vom 29. April 2016. Es ist richtig, dass ich Ende April sowohl den Antrag der Grünen als auch den der Linken abgelehnt habe. Aus meiner Sicht waren beide Anträge reiner Populismus. Das macht sich insbesondere daran fest, dass eine öffentliche Debatte zu den Anträgen nicht gewünscht war. Ich bin auch der Auffassung, dass es bei dem Thema Fracking nicht um ein einfaches „Ja“ oder „Nein“ geht. Ziel muss ein umfassendes Regelungspaket sein, das auch Fragen wie zum Beispiel die Einbeziehung der betroffenen Kommunen, die sichere Behandlung des so genannten Lagerstättenwassers und vor allem auch die Beweislastumkehr berücksichtigt. Auch der Antrag der Grünen hat alle diese Aspekte leider ignoriert.

Das umfassende Regelungspaket zum Thema Fracking, das vergangene Woche Freitag im Deutschen Bundestag zur Abstimmung stand, berücksichtigt all diese Punkte. Die SPD-Bundestagsfraktion hat auf der Grundlage des Koalitionsvertrages mit CDU und CSU ein gutes Ergebnis erzielt. Ich freue mich sehr darüber, dass unser Koalitionspartner endlich bereit war, den Vorschlag der SPD mitzutragen. Neben den klaren Regelungen für das seit Jahrzehnten betriebene konventionelle Fracking soll das unkonventionelle Fracking verboten werden. Zudem sind bis zu vier Probebohrungen erlaubt und im Jahr 2021 muss sich dann der Bundestag zwingend mit dem Thema erneut beschäftigen. Er entscheidet, ob das Verbot noch sachgerecht ist bzw. ob und wenn unter welchen Bedingungen diese Technik erlaubt wird.

Wir wissen, dass auch die herkömmliche Erdgasförderung mit Risiken verbunden ist. Mit dem neuen Gesetzespaket gibt es aber auch hier neue Bedingungen. So geben wir der Wasserbehörde ein Vetorecht, regeln wir die wichtigen Fragen nach der Einbeziehung der Kommunen, der sicheren Behandlung des sogenannten Lagerstättenwassers und die Beweislastumkehr.

Gerne stehe ich Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung. Wenn Sie Interesse an einem persönlichen Gespräch haben, um einzelne Punkte zu vertiefen oder andere Fragen zu besprechen, können Sie sich gerne an mein Bürgerbüro in Uelzen wenden. Einmal im Monat habe ich dort eine Bürgersprechstunde.

Mit freundlichen Grüßen
Kirsten Lühmann