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Kirsten Lühmann
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Frage von Hermann A. •

Frage an Kirsten Lühmann von Hermann A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Lühmann,

vielen Dank für Ihre Antwort. Sämtliche Unklarheiten sind jedoch nicht beantwortet, bzw. es haben sich neue Fragen aufgetan.

1) Sie sagten, dass sie in keinster Weise von einer „Zwangshypothek“ gesprochen haben. (weshalb in Anführungszeichen?)

Wenn man das Lastenausgleichsgesetz anführt, dann redet man automatisch von einer Zwangshypothek bzw. Zwangsenteignung. Denn nichts anderes sagt dieses Gesetz aus.

2) Sie schreiben auch von Solidarität und der Kluft zwischen Arm und Reich.

Halten Sie es für solidarisch, wenn Familien, die mit Müh und Not ihr privates, selbst genutztes Eigenheim finanziert haben, dieses nochmals über das Lastenausgleichsgesetz abzahlen müssen? Auch wenn dies über einen Zeitraum von 30 Jahren möglich ist. Wo ist die Solidarität während der regulären Abzahlung des Eigenheimes? Hilft da der Nachbar mit, der zur Miete wohnt? Ist das solidarisch?

3) Sie und die SPD sind anscheinend komplett gegen eine erneute Einführung einer Zwangshypothek.

Weshalb sprechen Sie dann das Thema überhaupt erst an? Rein, um den solidarischen Faktor beschreiben zu können? Mit Verlaub, da gibt es weitaus bessere Beispiele.

4) Weshalb wurde das Lastenausgleichsgesetz mit Wirkung vom 23.05.2011 geändert und angepasst, wenn es doch gar nicht Akut sein soll?

Offene Punkte:

- Ist eine Einführung des Lastenausgleichsgesetzes wieder geplant? Besonders mit dem Augenmerk auf den Immobilienzensus 2011, was man als Inventur auslegen kann.

- Wie viele Haushalte und Immobilienbesitzer waren bei den beiden vorigen Inanspruchnahmen des Lastenausgleichsgesetzes betroffen? Waren hiervon nur Eigentümer von Mietshäusern oder auch Eigentümer privater, selbst genutzter Immobilien betroffen?

- Wieviele Milliarden wurden damit eingenommen?

Wo fängt bei Ihnen Reich an und hört Arm auf? Man hört immer nur Reich und Arm. Es fehlt jedoch ständig an einer klaren Definition.

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Hermann Allgaier

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Allgaier,

vielen Dank für Ihre Nachfrage. Ich beantworte Ihre Fragen wie folgt:

1. Die Anführungszeichen rühren daher, dass es sich bei einer Zwangshypothek (auch Zwangssicherungshypothek genannt) um eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung gemäß § 867 ZPO handelt. Eine Verwendung des Begriffs in Verbindung mit dem Lastenausgleichsgesetz ist daher formaljuristisch nicht korrekt. Ihre Frage in Bezug auf das Lastenausgleichsgesetz habe ich Ihnen bereits beantwortet.

2. Wie ich ihnen bereits dargelegt habe, halte ich das 1952 in Bonn verabschiedete Lastenausgleichsgesetz in seinem historischen Zusammenhang für eine solidarische Maßnahme. Eine Wiedereinführung halte ich jedoch für nicht geboten.

3. Auch diese Frage habe ich Ihnen bereits beantwortet.

4. Durch die Änderungen im Lastenausgleichsgesetz wurde die Möglichkeit geschaffen den Berechtigten Entschädigungsleistungen schneller zur Verfügung zu stellen, wodurch sich auch die Zinsbelastung des Entschädigungsfonds verringert. Gerne übersende ich Ihnen die entsprechenden Drucksachen des deutschen Bundestages hierzu.

Drucksache 17/5086:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/050/1705086.pdf

Drucksache. 17/4807:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/048/1704807.pdf

5. Ich habe Ihnen die Frage bezüglich einer Wiedereinführung des Lastenausgleichsgesetz bereits beantwortet, versichere Ihnen aber gerne erneut, dass sowohl die SPD, als auch die SPD-Bundestagsfraktion dies ablehnen.

6. Sämtliche Statistiken zum Lastenausgleichsgesetz können sie sowohl beim Bundesfinanzministerium (Referat V B 5), als auch beim Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen erfragen.

http://www.bundesfinanzministerium.de/

http://www.badv.bund.de/003_menue_links/g0_Bundesausgleichsamt/030_Historie/index.html

7. Die Vermögensteuer sehe ich als wirksames Instrument um die stetig zunehmende Kluft zwischen Arm und Reich in diesem Land zu mindern. Denn diese stetig zunehmende Ungleichheit der Vermögensverteilung ist in hohem Maße schädlich für die Gesellschaft. Das Aufkommen aus einer Vermögenssteuer wird dringend zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte und zur Finanzierung wichtiger Zukunftsaufgaben wie zum Beispiel eines verbesserten Bildungssystems benötigt. Von einer Vermögenssteuer profitiert also die Breite der Gesellschaft. Betroffen davon sein werden voraussichtlich diejenigen Bürger und Bürgerinnen die mit ihrer Vermögenslage an der Spitze der Gesellschaft stehen. Den oder die „normale(n) Häuslebauer(in)“ mit durchschnittlichen Vermögensverhältnissen betrifft die Vermögenssteuer natürlich nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Kirsten Lühmann
MdB