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Kirsten Lühmann
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Frage von Sven W. •

Frage an Kirsten Lühmann von Sven W. bezüglich Soziale Sicherung

Huten Abend Frau Lühmann,

ich beziehe mit meiner Familie (4 Personen 2 Erw. 2 klein kinder) zur zeit leider ALG 2.Ich habe die Weiterbildung zum Pflegeassistenten gemacht und bestanden (Sep 2009 bis Jun 2010) und habe bis jetzt ca. 55 Bewerbungen versendet aber es waren alle mangels Führerschein negativ zurück gekommen ich habe jetzt den Führerschein gemacht aus eigener Tasche weil ich arbeiten will es sind auch wieder Bewerbungen unterwegs aber ich verstehe nicht warum man bei der argentur bitten und betteln muss und immer noch abgewiesen wird wenn man für den führerschein ein kleines Dahrlehnen braüchte, ich bin immer zuverlässig und immer pünktlich bei den Terminen von meinem Sachbearbeiter gewesen und arbeite immer mit, warum wird das nicht berücksichtigt für ein solches dahrlehnen.
Wie finden Sie das?

Hochachtungsvoll Sven Weise

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Weise,

ich bedanke mich für Ihren Brief und Ihren anschließenden Besuch in meinem Wahlkreisbüro. Mein Mitarbeiter hatte Ihnen bereits mündlich Antwort gegeben, die ich hier gerne schriftlich wiederhole.

Laut der Bundesagentur für Arbeit ist ein Darlehen ausgeschlossen, da der Führerschein keine Regelleistung nach dem ALG II ist. Ein Bildungsgutschein für die Erlangung des Führerscheins wäre möglich gewesen, wenn Sie einen Arbeitsvertrag bzw. Einstellungszusage vorgelegt hätten, was Sie nicht getan haben. Allerdings wäre es Ihrem Sachbearbeiter sehr wohl möglich gewesen, einen Zuschuss zum Führerschein zu gewähren, wenn Ihrer Absage die Arbeitsstelle betreffend mit dem fehlenden Führerschein begründet und auch dokumentiert worden wäre.

Da Sie aber mich persönlich fragen: ich bin dafür in Einzelfällen wie in Ihrem Fall ein Darlehen für den Erwerb des Führerscheins zu gewähren, wenn der Grund für die Nicht-Anstellung der fehlende Führerschein ist und dieses dokumentiert werden kann.

Sehr geehrter Herr Weise,
wie Sie schreiben, haben Sie den Führerschein mittlerweile aus eingeworbenen Mitteln bestanden. Ich hoffe, Sie haben dadurch eine feste Anstellung gefunden und wünsche Ihnen viel Freude bei dieser für unsere Gesellschaft so wichtigen Arbeit in der Pflege.

Mit freundlichen Grüßen
Kirsten Lühmann