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Kirsten Lühmann
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Frage von Ingmar P. •

Frage an Kirsten Lühmann von Ingmar P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Warum werden per Netto Angestellte und Beamte nicht gleichwertig bezahlt?

Sehr geehrte Fr. Lühmann,

Gerade sah ich Sie in der Sendung bei Anne Will. Leider kann ich ihre Meinung zu den Beamten nicht ganz teilen.
Natürlich gibt es fleißeige Beamte und Angestellte, keine Frage, aber es gibt eben einen "erheblichen" Anteil an Mitarbeitern die ein ruhiges Leben führen und durch rein gar nichts zu motivieren sind.
Aber meine Frage, ich bin Forstangetsellter in der Stadt Berlin und nach der Wende als einer der ganz wenigen nicht verbeamtet worden, was ich auch zu erst als nicht erheblich ansah.
Heute kann ich dies so nicht akzeptieren. Alle meine Kollegen in meinem Forstamt die verbeamtet sind verdienen ca. 200,-€ mehr als ich. Das haben wir ganz ehrlich verglichen. Das der Staat die Arbeitslosen -und Rentenansprüche leistet ist zwar schick, bei mir in meiner Kasse fehlt eben dieses Geld. Hinzu kommt dass meine Beamtenkollegen , Standart A11, sich auf höherwertige Stellen bewerben dürfen und dann eben A12 o, A13 erhalten. Wenn ich diese Stelle besetzen würde verbleibt mir meine 4a, warum ist das so und empfinden Sie das als gerecht?
Ein Anwalt hat mir einst gesagt dass man Äpfel nicht mit Birnen vergleichen darf, da wir alle die gleiche Arbeit versehen bleibt mir nichts anderes übrig als mich mit meinen verbeamtetenn Kollegen zu vergleichen.
Und noch ein Wort zu der im Beitrag gezeigten Lehrererin die nach Hamburg gegangen ist. Natürlich ist sie nach Hamburg gegangen weil sie dort verbeamtet wird und dann eben mehr Geld erhält als in Berlin als Angestellte.
Abschließend, natürlich verdient man in der freien Wirtschaft mehr Geld und mit gewissen Abstrichen verdient der Beamte seine Ansprüche zu recht, aber ich als Angestellter möchte doch genauso behandelt werden wie ein Beamter?

MfG

Preuße

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Preuße,

bei allen Aufgabenwahrnehmungen von Beamten und Angestellten ist der Grundsatz „gleiches Geld für gleiche Leistung“ zu beachten, jedoch können wesentliche Status-Unterschiede nicht unberücksichtigt bleiben. So bestehen Unterschiede bei der Arbeitszeit, der Versicherungspflicht und auch beamtenrechtliche Besonderheiten wie z. B. das Streikverbot für Beamte dürfen nicht außer Acht gelassen werden. Dabei spielt insbesondere das Alimentationsprinzip eine tragende Rolle: Dieses verpflichtet den Dienstherren, für den amtsangemessenen Unterhalt der Beamten und seiner Familie zu sorgen. Im Gegensatz zum Angestelltenstatus stellt die Beamtenbesoldung keine spezifische Gegenleistung für eine erbrachte Tätigkeit dar, sondern bildet das Gegenstück für die grundsätzliche Anstellung auf Lebenszeit in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis.

Dies ist verbunden mit den jeweiligen Neutralitätspflichten der Beamten, einer unparteiischen Amtsführung oder auch dem Streikverbot. Diese Unterscheidungen rechtfertigen somit auch eine gewisse unterschiedliche Bezahlung. Diese wird jedoch häufig bei einem Vergleich von Kollegen und Kolleginnen mit unterschiedlichen Arbeitsverhältnissen in gleicher Funktion in Frage gestellt. Deshalb bin ich dafür, besonders an dieser Schnittstelle eine grundsätzliche Möglichkeit der Verbeamtung vorzusehen.

Mit freundlichen Grüßen

Kirsten Lühmann