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Kirsten Lühmann
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Frage von Jürgen E. •

Frage an Kirsten Lühmann von Jürgen E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Frau Lühmann,

die UN-Konvention gegen Korruption wurde bisher von 141 Ländern ratifiziert. DEUTSCHLAND hat ist diesem Abkommen bisher NICHT verabschiedet!

Vor diesem Hintergrund ist es nicht besonders glaubwürdig, wenn von anderen Staaten - z.B. Afghanistan - Schritte gegen Korruption eingefordert werden. Weitere Infos gibt es bei z.B. bei Transparency International Deutschland e.V.

Werden Sie sich in der SPD-Fraktion für die zügige Annahme der UN-Konvention gegen Korruption einsetzen, um diesen peinlichen Zustand zu beenden?

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Eggers

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Eggers,

das UN-Übereinkommen gegen Korruption ist eine von mehreren internationalen Maßnahmen zu Verhütung und Bekämpfung von Korruptionsstraftaten. Zur vollständigen Umsetzung der internationalen Vorgaben müssen allerdings auch unsere nationalen Regelungen zur Abgeordnetenbestechung geändert werden. Nach wie vor hält die SPD-Bundestagsfraktion die Umsetzung der internationalen Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung, die dann auch einer grundsätzlichen Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung bedarf, für wichtig und richtig.

Schon in der 15. Wahlperiode hatte die SPD-Fraktion in der rot-grünen Koalition einen ersten Anlauf unternommen, um für die Umsetzung der UN-Konvention zu sorgen. Dazu erarbeiteten Fachpolitiker einen Entwurf zur Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung. Das bislang straflose Annehmen, Sichversprechenlassen oder Fordern von Vorteilen für Mandatshandlungen sollte unter Strafe gestellt werden. Der Entwurf scheiterte letztendlich daran, dass die Fraktion Bündnis 90/ die Grünen sich nicht darauf verständigen konnte. Die vorgezogenen Bundestagswahl verhinderte dann die weiteren Beratungen.

In der 16. Wahlperiode, also zur Zeit der Großen Koalition, hat sich die SPD-Fraktion des Themas unverzüglich wieder angenommen. Die Beratungen mit der CDU/CSU-Fraktion gerieten jedoch ins Stocken, und schließlich verweigerte die Union jedwede weiteren Gespräche zu diesem Thema. Ein Alleingang der SPD-Fraktion schied, da nach dem Koalitionsvertrag Gesetzentwürfe nur gemeinsam eingebracht werden durften. Die Umsetzung scheiterte daher an der nicht gesprächsbereiten CDU/CSU-Fraktion.

Für die SPD-Fraktion steht dieses wichtige Thema weiterhin auf der Agenda.

Mit freundlichen Grüßen

Kirsten Lühmann, MdB