
Das Cannabisgesetz ist nicht zustimmungspflichtig im Bundesrat.
Caspar Sessler
Das Cannabisgesetz ist nicht zustimmungspflichtig im Bundesrat.
Eine freie Presse und Kontrolle von Regierungshandeln sind Grundvoraussetzung für das Funktionieren von Demokratien.
Durch die sich überlappenden Krisen haben die Belastungen und psychische Erkrankungen zugenommen.
ich bedaure sehr, dass der Bundestag keine Entscheidung zum assistierten Suizid getroffen hat. Suizidassistenz findet aktuell, auch in Pflegeheimen, ohne ein Schutzkonzept statt.
Das Gesetz soll Ende dieses Jahres verabschiedet werden. Dann werden die Rahmenbedingungen und Sicherheitsbedingungen feststehen.
Der Kampf gegen Rechts stellt eine große Herausforderung dar und muss mit allen Mitteln der demokratischen Gesellschaft und des wehrhaften Rechtsstaates geführt werden.