(...) Ein Bau von Flüchtlingssiedlungen in deutscher Verantwortung und unter deutscher Verwaltung wird in der Türkei sicher nicht möglich sein. Auch ist es rechtlich bedenklich, Menschen erst nach vier Jahren Aufenthalt in einem Flüchtlingscamp in der Türkei das Recht auf Asyl in Deutschland zu geben. Das Asylrecht ist im Grundgesetz garantiert. (...)
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