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Kerstin Schreyer
CSU
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Frage von Johanna W. •

Wie werden Sie sich gegen die Abschaffung des gesetzlichen Schutzes des Mindesthonorars für psychotherapeutische Leistungen einsetzen?

Sehr geehrte Frau Schreyer,

mit einem kurzfristig eingebrachten Änderungsantrag zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz soll die gesetzliche Angemessenheitsprüfung gestrichen werden – und damit der Schutz eines Mindesthonorars für psychotherapeutische Leistungen. Bereits im Frühjahr wurden die Honorare um 4,5 % gekürzt. Nun droht eine weitere Schwächung der ambulanten Psychotherapie, obwohl der Bedarf so hoch ist wie nie und Psychotherapie nur etwa ein Prozent der GKV-Ausgaben ausmacht. Berufsverbände warnen, dass dadurch die wirtschaftliche Grundlage vieler Praxen und damit die Versorgung psychisch erkrankter Menschen gefährdet wird. Wie werden Sie sich im Bundestag zu dieser geplanten Änderung positionieren und sich für eine verlässliche Finanzierung der psychotherapeutischen Versorgung einsetzen?

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Antwort von CSU

Sehr geehrte Frau W.,

vielen Dank für Ihre Frage, zu der ich gerne Stellung nehme.

Beim GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz handelt es sich um eine Bundesgesetz. Über Bundesgesetze entscheidet der Deutsche Bundestag.

Als Landtagsabgeordnete bin ich nicht Mitglied des Deutschen Bundestags und habe daher keinen Einfluss auf die Bundesgesetzgebung, da ich nur Gesetzesinitiativen in den Bayerischen Landtag einbringen kann bzw. über entsprechende Gesetzesinitiativen des Bayerischen Landtags abstimmen darf.

Ich bitte um Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen 

Kerstin Schreyer

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