Wie werden Sie sich gegen die Abschaffung des gesetzlichen Schutzes des Mindesthonorars für psychotherapeutische Leistungen einsetzen?
Sehr geehrte Frau Schreyer,
mit einem kurzfristig eingebrachten Änderungsantrag zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz soll die gesetzliche Angemessenheitsprüfung gestrichen werden – und damit der Schutz eines Mindesthonorars für psychotherapeutische Leistungen. Bereits im Frühjahr wurden die Honorare um 4,5 % gekürzt. Nun droht eine weitere Schwächung der ambulanten Psychotherapie, obwohl der Bedarf so hoch ist wie nie und Psychotherapie nur etwa ein Prozent der GKV-Ausgaben ausmacht. Berufsverbände warnen, dass dadurch die wirtschaftliche Grundlage vieler Praxen und damit die Versorgung psychisch erkrankter Menschen gefährdet wird. Wie werden Sie sich im Bundestag zu dieser geplanten Änderung positionieren und sich für eine verlässliche Finanzierung der psychotherapeutischen Versorgung einsetzen?

