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Kerstin Schreyer
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Frage von Michael S. •

Was tun Sie AKTIV, um die von der EU geplante Einführung der privaten Chatkontrolle (Privatsphäre) zu verhindern?

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Antwort von CSU

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre offenen Worte. Ich kann Ihre Bedenken sehr gut nachvollziehen. Auch ich halte eine genaue Prüfung der Auswirkungen auf unsere Freiheitsrechte für zwingend notwendig.

Hintergrund des Vorhabens war ein Entwurf der Europäischen Kommission, mit dem die Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern verbessert werden sollte. Nach dem Entwurf sollten Betreiber von Kommunikationsdiensten wie WhatsApp oder Telegram verpflichtet werden, private Nachrichten automatisiert nach bestimmten Inhalten zu durchsuchen. Damit wäre die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung unterlaufen und private Kommunikation flächendeckend überprüft worden – auch ohne konkreten Verdacht. Ein solcher Eingriff in die Privatsphäre geht zu weit und birgt erhebliche Risiken, etwa durch mögliche Sicherheitslücken oder Missbrauch durch Dritte.

Im Kern sind die europäischen Bemühungen zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen zu begrüßen. Um diesen Deliktsbereich effizient zu bearbeiten, brauchen die Strafverfolgungsbehörden wirksame und international abgestimmte Instrumente. Wichtig ist dabei, wie der Umgang mit digitalen Spuren und Hinweisen auf Kinderpornografie ausgestaltet wird. Ein klarer, rechtssicherer EU-Rahmen ist sinnvoll – aber er darf keine pauschale Überwachung ermöglichen.

Der nun im EU-Rat abgelehnte Entwurf hat gezeigt, dass der Schutz von Kindern nicht durch anlasslose Kontrolle privater Kommunikation erreicht werden kann. Eine solche Maßnahme wäre mit einem freiheitlichen Rechtsstaat unvereinbar. Auch zivilgesellschaftliche Organisationen, der Deutsche Kinderschutzbund und Deutschlands oberste Datenschützerin haben diese Pläne abgelehnt.

Für mich steht fest: Sicherheit und Freiheit gehören zusammen. Wir brauchen wirksame Mittel zur Strafverfolgung von Kindesmissbrauch, aber sie müssen verhältnismäßig, rechtssicher und grundrechtskonform sein. Bayern setzt sich dafür ein, dass auf europäischer Ebene ein ausgewogener Vorschlag entsteht, der sowohl Kinder schützt als auch die digitale Privatsphäre wahrt.

Im Bayerischen Landtag haben wir zu diesem Thema am 15. Oktober den Dringlichkeitsantrag „Anlasslose Chatkontrolle stoppen – Digitalpolitik verantwortungsvoll gestalten!“ eingebracht, welcher in der Plenarsitzung am 16. Oktober beschlossen wurde. Den Antrag können Sie hier nachlesen: https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP19/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000007000/0000007014.pdf

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Schreyer

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