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Kerstin Schreyer
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Frage von Rosemarie H. •

Frage an Kerstin Schreyer von Rosemarie H. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Schreyer-Stäblein!

Es heißt immer die Familie steht unter dem besonderen Schutz des Staates. Davon ist aber wenig zu spüren. Meine Tochter besucht ab September die Realschule Wolfratshausen. ( Bildung ist ja schließlich wichtig)(Kinder sind unsere Zukunft!!!)
Wir haben einen Antrag auf Erstattung des Schulweges gestellt.
(Kleindingharting-Höllriegelskreuth-Wolfratshausen) Dieser wurde abgelehnt zu teuer.Dann haben wir einen Neuen gestellt Kleindingharting-Deining-Wolfratshausen. Dieser wurde auch abgelehnt mit der Begründung der Bus der morgens nach Deining fährt, wurde eingestellt und daher werden die Kosten in keinerweise übernommen. Sollte der Bus wieder eingeführt werden, können wir einen neuen Antrag stellen. Wir fahren sie morgen selbst nach Deining und dann könnten wenigstens die Kosten von Deining bis Wolfratshausen übernommen werden. Dies wurde auch abgelehnt mit der Begründung, da könnte ja jeder kommen. Wir wollten ja nicht irgendeine Erstattung z.B. zum Reiten sondern zur Schule!!! Wie soll eine Familie mit zwei Kindern das finanzieren monatlich 55 Euro aufzubringen für die Fahrkarte. Ich finde das im höchsten Maß empörend. Kann man da noch an eine Familienpolitik glauben?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Herzl,

vielen Dank für Ihre Frage. Nachdem es sich bei den Busverbindungen um ein Landkreisthema handelt, werde ich mich unverzüglich mit unserer Landrätin in Verbindung setzen. Sobald diese aus dem Ausland zurück ist, werde ich sie mit dem Sachverhalt konfrontieren und nach Lösungsmöglichkeiten suchen. Fassen Sie diese Antwort also als "Zwischenbericht" auf, bis ich mehr weiß.

Mit freundlichen Grüßen, Ihre

Kerstin Schreyer-Stäblein

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Herzl,

folgendes Schreiben erhielt ich vom Landratsamt als Antwort auf Ihre Frage. Nachdem der Landkreis zuständig ist war es mir wichtig die Antwort von der zuständigen Stelle einzuholen.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Schreyer-Stäblein

Sehr geehrte Frau Schreyer- Stäblein,

Frau Landrätin Rumschöttel hat mich beauftragt Ihre mail zu beantworten.

Hierzu nehme ich wie folgt Stellung:

Die Schülerin [...] wohnt in Kleindingharting und besucht ab dem 16.09.08 die Realschule Wolfratshausen; Frau Rosemarie Herzl stellte daher am 07.05.08 einen Antrag auf Kostenfreiheit dieses Schulweges.

Gerne hätten wir diesem Antrag stattgegeben, waren jedoch aus rechtlichen Gründen daran gehindert: gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 der Schülerbeförderungsverordnung darf Kostenfreiheit nur gewährt werden, wenn die nächstgelegene Schule besucht wird. Das ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SchBefV diejenige Schule der gewählten Schulart, die mit dem geringsten Beförderungsaufwand erreichbar ist.

Die nächstgelegene Schule im Sinne der Verordnung ist die Realschule in Taufkirchen mit einem Kostenaufwand von 35,40 EUR im Monat.

Gem § 2 Abs. 4 Nr. 3 SchBefV kann die Beförderung zu einer anderen als der nächstgelegenen Schule übernommen werden, wenn der Beförderungsaufwand die ersparten Beförderungskosten zur nächstgelegenen Schule um nicht mehr als 20 v. H. übersteigt; damit wäre auch Kostenfreiheit zur Joseph -von- Fraunhofer- Realschule in München mit einem Kostenansatz von 42,40 EUR gegeben.

Die Fahrtkosten zur beantragten Realschule in Wolfratshausen betragen jedoch 55,50 EUR im Monat.

Daher mußte der vorliegende Antrag abgelehnt werden.

Auch eine Erstattung ersparter sogenannter fiktiver Kosten kommt nach der ständigen Rechtsprechung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofes, die von der Rechtsprechung des Bayer. Verfassungsgerichtshofes gedeckt ist, nicht in Betracht.

Das Recht der Eltern auf Wahl der Schule für ihr Kind aus Art. 6 Abs 2 GG bleibt unberührt; ein allgemeiner Anspruch auf Übernahme der Beförderungskosten in jede beliebige Wahl- Schule lässt sich der Verfassung nicht entnehmen.

Die Verwaltung ist schon aus Gründen der Gleichbehandlung an die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben gebunden.

Mit freundlichen Grüßen

Angela Wendland

Landratsamt München
Abteilung 2 - Jugend, Schulen und Kultur

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