(...) In einer Anhörung des Innenausschusses des Landtages wurde deutlich, dass der Gesetzentwurf der schwarz-gelben Landesregierung insbesondere im Hinblick auf den neuen Begriff der ,drohenden Gefahr‘ und die Ausdehnung der Möglichkeiten zur präventiven Ingewahrsamnahme großen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet. Deshalb darf dieser Gesetzentwurf auch nicht im Eiltempo vor der parlamentarischen Sommerpause durch den Landtag gepeitscht werden, sondern bedarf einer sorgfältigen Beratung und einer verfassungskonformen Anpassung. (...)
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